Betriebskostenabrechnung: Die Zustellung sollte innerhalb eines Jahres nach dem Abrechnungszeitraum erfolgen, sonst verfallen Nachforderungsansprüche des Vermieters - Heizkostenabrechnung: Häufig fehlt die Angabe über den Energieverbrauch für Warmwasser - Von den Kosten des Ölverbrauchs fließt ein Teil in die Erwärmung des Wassers, der andere in die Erwärmung der Heizung - Ist das Messen der Wärmemenge für Warmwasser nur mit unzumutbar hohem Aufwand möglich, ist auch eine rechnerische Ermittlung zulässig - Die Grundkosten richten sich nach Wohnfläche, die Verbrauchskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch - Abflussprinzip ist nur für die kalten Betriebskosten zulässig, für die Heizkostenabrechnung gilt das Leistungsprinzip = Heizkosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch im konkreten Abrechnungszeitraum ermittelt werden - Die Dachrinnenreinigung zählt zu den „Sonstigen Betriebskosten“, diese dürfen nur umgelegt werden, wenn diese im Mietvertrag unter „Sonstige Betriebskosten“ erwähnt sind -


DOWNLOAD FLYER


Anfragen für Haus- und Wohnungseigentümer


Ihr Name


Ihre E-Mail-Adresse


Ihre Nachricht


Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.

Sicherheitscode:





Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot zusenden


Profitieren Sie von den Vorteilen einer kleinen Hausverwaltung

Unsere Stärken:

  • professionelle Datenverarbeitung

 

  • persönlich und verlässlich

 

  • Erfahrung aus 10 Jahren Hausverwaltung

 

 

HVT-IhrHaus - Die Hausverwaltung in Osnabrück